
Messstellenbetrieb
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Gemäß dem "Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb" sowie des Beschlusses der Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens kann auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen sowie die Messung von einem Dritten ausgeführt werden.
Messstellenverträge
- Messstellenrahmenvertrag
- Anl. 1 Liste der Messstellen
- Anl. 2 Techn. Mindestanforderung
- Anl. 3 Datenumfang
- Anl. 4 Meldung Messstelle
- Anl. 5 Ansprechpartner
Messdienstleister
DVGW-Code: 9800113900001