
Netzzugang / Entgelte
Netzentgelte
Vereinfachtes Verfahren
Die Landesregulierungsbehörde NRW hat der Stadtwerke Steinfurt GmbH die Genehmigung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren gemäß § 24 ARegV für die 3. Regulierungsperiode (2018 - 2022) für die Gasversorgung erteilt.
Entgelte Netzzugang
(einschließlich vorgelagerte Netzkosten)
Preise für die Netznutzung
Die Veröffentlichung der Netzentgelte für das Gasnetz der Stadtwerke Steinfurt GmbH erfolgt gemäß § 27 Abs. 1 GasNEV.
ENDGÜLTIGE Netzentgelte (gültig ab 01.01.2021):
VORLÄUFIGE Netzentgelte (gültig ab 01.01.2021):
ARCHIV Netzentgelte (gültig ab 01.01.2020)
ARCHIV Netzentgelte (gültig ab 01.01.2019)